Einführung in die französische Paläographie des Mittelalters
Die Einführung in die Paläographie umfasst eine Auswahl von Dokumenten zunehmender Schwierigkeit und dient der Heranführung an die Lektüre mittelalterlicher französischsprachiger Quellen. Sie richtet sich sowohl an Historiker und Philologen; folglich sind jedem Dokument zwei komplementären Transkriptionen beigegeben. Die erste folgt der Norm der Historiker, die zweite der Norm der Philologen und wird durch einen sprachlichen Kommentar ergänzt.
FRAD054 - B 565 n° 4 (1274)
Olry, Herr von Rappoltstein, veräußert seinen gesamten Besitz an der Grafschaft Blieskastel, der ihm durch das Erbe seiner Mutter gehört, an Reginald, Graf von Blieskastel und Herr von Bitsch, für die Summe von 250 Metzer Pfund.
FRAD054 - B 821 n° 4 (1280)
Der Knappe Perrin von Louveney verkündet, Lehensmann Friedrichs III., Herzog von Lothringen, geworden zu sein, und zwar gegen eine Getreiderente, die ihm der Herzog auf die Aragen von Domjulien und Girovillers-sous-Montfort sowie auf eine Wiese unterhalb von Montfort im Austausch gegen die Verpflichtung zum Wachtdienst auf der Burg Montfort zugewiesen hat.
FRAD054 - B 587 n° 21 - 002 (1293)
Hanneman, Sohn Abertins von Helstroff, hat Wilhelm, Sohn des Watrin Lawe von Helstroff und Goicheman, Sohn des Vairloch von Loutremange, wohnhaft in Helstroff, drei Tagewerk Wein gegen die Zahlung von drei Mütt und 1 Viertel Wein übertragen. Cunes und Joffrois, Herren und Ritter von Boulay, müssen die Afterlehen ihrer Herrschaft verteidigen.
FRAD054 - B 587 n° 16 (1303)
Ritter Jean des Estans verkündet, dass der Ritter Joffroi von Boulay ein in Flascande nahe der Schleuse gelegenes Stück Wiese für 24 Pfund Metzer Währung verkauft hat und verlangt exkommuniziert zu werden, wenn er nicht Wort hält.
FRAD054 - B 587 n° 17 - 001 (1315)
Ritter Simon von Volmerange hat von Joffroi, Herr von Boulay, Ländereien im Wert von 100 Sou aus seinem Hommertanges genannten Besitz in Guinkirchen und aus einer auf seine Mühle in Volmerange erhobene Rente zum Lehen erhalten, gegen die Zahlung von 100 Tourainer Pfund durch seinen Herren und mit der Verpflichtung, jährlich 13 Wochen in Boulay Wache zu halten, andernfalls werden die betroffenen Güter eingezogen.
FRAD054 - B 575 n° 138 (1371)
Jean, Herzog von Lothringen, bekräftigt auf dessen Bitte hin, dass Joffroi von Linange, Graf von Rixingen, an Thiebaut, Herr von Blankenberg, verpfändet hat, was dieser und sein Bruder Jaquemin in Ormes besitzen, am Schloss, an der Festung und an der gesamten Kastellanei, mit Ausnahme des Rechts, dort empfangen zu werden sowie einiger Wälder.
Philologentranskription (mit sprachlichem Kommentar)
FRAD054 - B 575 n° 190 (1399)
Johanna, Herzogin von Luxemburg, gewährt Henri, Herr von Blankenburg, sowie seinen Brüdern Thiebaut und Olry freies Geleit in ihren gesamten Ländereien für sie und 25 bewaffnete oder unbewaffnete Männer unter der Führung von zwei oder drei von ihnen, und zwar bis zum nächsten Martinstag, zur Durchreise oder zum Aufenthalt in allen Städten, Festungen, Schlössern und auf dem flachen Land.
Philologentranskription (mit sprachlichem Kommentar)
Historikertranskription
FRAD054 - B 521 n° 108 (1443)
In Abwesenheit billigt Wauthier von Nurehem eine Übereinkunft zwischen seinem Bruder Jean und Guerart von Larf, die im Anschluss an einen Schiedsspruch des Rates des Herzogs von Bar, König von Sizilien, in einer Streitsache zwischen ihnen und den Einwohner von Lignières getroffen wurde, die durch Schläge und Beleidigungen schuldig geworden waren und eingewilligt hatten, ihnen 200 Florins zu zahlen.
Philologentranskription (mit sprachlichem Kommentar)
FRAD054 - B 521 n° 116 (1467)
Hennekin Lebrun, reitender Kleriker aus dem Stall des Herzogs von Bar, verkündet dem Seneschall von Barrois, dass er auf seine Aufforderung hin einen an den Marschall von Burgund, Thiébaut von Neuchâtel, gerichteten Brief zugestellt habe, wobei die Diener des Abwesenden die Entgegenahme des fraglichen Briefes verweigert hätten.
FRAD054 - B 521 n° 121 (1499)
Claude Drouin, Vogt von Bar, bezeugt das Erscheinen in Bar von Didier le Toillier, wohnhaft in Montplonne, der die folgenden Tatsachen anerkennt : Der Rat des Herzogstums Bar hat durch ein Schreiben vom 5. Februar 1494 autorisiert, ein Haus in Longeville-en-Barrois wiederaufzubauen, das ihm für 29 Francs von einem verstorbenen Einwohner von Montplonne verpfändet worden war. Da dieses Haus mit mehreren Renten belastet war, verpflichtet er sich mit seinem gesamten Besitz, diese zu bedienen und das Haus regelgerecht zu unterhalten, damit es diese Belastung trägt.
Philologentranskription (mit sprachlichem Kommentar)